Informationen


Kostenträger

Die Kosten für Abklärungen und Behandlungen werden von der Grundversicherung ihrer Krankenkasse übernommen.

Bei vorhandener IV-Verfügung übernimmt die IV die Kosten.

Bei HMO/Hausarztmodell braucht es eine Überweisung durch den Haus- oder Kinderarzt.